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Copyright
Durch die Schaffung eines Werks entsteht nach deutschem Recht automatisch ein Urheberrecht. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Ist dennoch ein Vermerk angebracht, so sagt dieser nur aus, dass jemand Urheberrechte für sich in Anspruch nimmt, die er auch ohne den Vermerk hätte. Der Vermerk selbst führt nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, ist allein durch das Gesetz definiert.
Urheberrecht
Gemäß des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießt ausschließlich der Urheber das Recht auf die Verwertung seines Werkes. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des UrhG kann neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann mit einer empfindlichen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden! Bereits der Versuch ist strafbar.